Howl 1956 — der Beat-Generation-Klassiker im Obszönitätsprozess
Wie ein Langgedicht im Oktober 1956 als „Pocket Poets Series No. 4" erschien und ein Jahr später vor einem San Franciscoer Gericht über die Grenzen lyrischer Rede mitentschied.
Es sei, so notierten Beobachter:innen damals, ein ungewöhnlich warmer Herbst gewesen, in dem die schmale, schwarz-weiße Broschur in den Auslagen der City Lights Bookstore auf der Columbus Avenue erschien. Im Oktober 1956 brachte der Buchhändler und Lyriker Lawrence Ferlinghetti den Band als vierten Titel seiner Pocket Poets Series heraus — ein Format, das er ein Jahr zuvor bewusst klein, billig und transportabel angelegt hatte. Die Auflage war zunächst überschaubar. Die Folgen waren es nicht.
Vorgeschichte: ein Abend in der Six Gallery
Der Text, der unter dem Titel Howl and Other Poems in den Buchhandel kam, war keine Buchschöpfung am Schreibtisch, sondern die Verschriftlichung eines Lesungsabends. Am 7. Oktober 1955 hatte in einer ehemaligen Autowerkstatt im Marina District von San Francisco — der sogenannten Six Gallery in der Fillmore Street 3119 — eine Lesung stattgefunden, die Kenneth Rexroth moderierte und an der neben dem Verfasser des Langgedichts auch Michael McClure, Philip Lamantia, Philip Whalen und Gary Snyder teilnahmen. Etwa 150 Zuhörer:innen sollen anwesend gewesen sein; gesicherte Zählungen liegen nicht vor.
Was an jenem Abend vorgetragen wurde, war eine in drei Teilen organisierte, lange Verszeile, deren rhythmisches Grundgerüst sich an Walt Whitmans Atemphrasen und an die Anrufungsfiguren der hebräischen Bibel anlehnte. Bereits in der ersten Strophe wurde der Anspruch klar: die Beobachtung einer Generation als Gegenstand lyrischen Sprechens.
„I saw the best minds of my generation destroyed by madness, starving hysterical naked …”
Die Wirkung der mündlichen Fassung sei, so erinnerten sich spätere Augenzeug:innen, sofort spürbar gewesen — was sich in den folgenden Monaten in einer Nachfrage nach einer gedruckten Version niederschlug.
Pocket Poets Series No. 4
Ferlinghetti, der den Vortrag verfolgt hatte, kabelte noch am selben Abend ein Telegramm — eine bewusste Anspielung auf Ralph Waldo Emersons berühmten Brief an Whitman von 1855: „I greet you at the beginning of a great career.” Daraus wurde knapp ein Jahr später Band 4 der Pocket Poets. Die Drucklegung erfolgte in England bei der Druckerei Villiers in London, weil sie kostengünstiger war; die fertigen Exemplare wurden per Schiff in die Vereinigten Staaten gebracht. Genau dieser Umstand sollte juristisch relevant werden.
Im März 1957 beschlagnahmte der United States Customs Service in San Francisco 520 Exemplare einer Nachlieferung mit der Begründung, die Schrift sei obszön. Nach öffentlicher Kritik — unter anderem durch die American Civil Liberties Union (ACLU) — gab das Zollamt die Bücher Ende April wieder frei. Die Stadtpolizei reagierte daraufhin mit einer eigenen Maßnahme: Am 3. Juni 1957 nahmen Beamte des San Francisco Police Department den Verkäufer Shigeyoshi Murao im Ladenlokal von City Lights fest; gegen Ferlinghetti wurde Anklage erhoben.
Sechs Wochen Hauptverhandlung
Der Prozess People of the State of California v. Ferlinghetti wurde vor dem Municipal Court von San Francisco verhandelt. Vorsitzender Richter war Clayton W. Horn, ein Sonntagsschullehrer, was die Berichterstattung anfangs sarkastisch kommentierte. Die Hauptverhandlung erstreckte sich über mehrere Wochen im Spätsommer 1957. Verteidiger der ACLU — angeführt von Jake Ehrlich, Lawrence Speiser und Albert Bendich — beriefen sich auf die Roth v. United States-Entscheidung des US Supreme Court vom 24. Juni 1957, die den Maßstab für strafrechtlich relevante Obszönität neu zugeschnitten hatte: maßgeblich sei nicht eine einzelne Passage, sondern ob das Werk als Ganzes einem durchschnittlichen Zeitgenossen prurientes Interesse aufdränge und ob es „redeeming social importance” besitze.
Neun Sachverständige sagten für die Verteidigung aus, darunter die Kritiker Mark Schorer und Walter Van Tilburg Clark sowie der Lyriker Kenneth Rexroth. Die Anklage konnte nur zwei Zeug:innen aufbieten. Schorer formulierte den später oft zitierten Satz, das Gedicht sei „a thoroughly serious work of literature” — eine ernst zu nehmende literarische Arbeit, deren Vokabular sich aus dem Gegenstand selbst ableite.
Am 3. Oktober 1957 verkündete Richter Horn das Urteil: Freispruch. In seiner schriftlichen Begründung legte er zwölf Auslegungsregeln nieder, die in der US-amerikanischen Rechtsliteratur in den folgenden Jahren wiederholt rezipiert wurden. Kern seiner Argumentation: Wenn ein Werk auch nur den geringsten redeeming social importance besitze, sei es vom First Amendment geschützt. Ein Buch dürfe nicht nach einzelnen Wörtern, sondern müsse nach seinem Gesamteindruck beurteilt werden.
Wirkungen auf die US-Lyrik-Freiheit
Die Bedeutung des Freispruchs sei, so urteilten spätere Kommentatoren, weniger im juristischen Detail zu suchen als in seiner Signalwirkung. Drei Linien lassen sich nachzeichnen:
- Verlagsrechtlich: Verleger:innen kleinerer literarischer Programme — etwa Barney Rosset bei Grove Press — fühlten sich ermutigt, Texte zu drucken, deren Veröffentlichung zuvor riskant erschien. Die Grove-Press-Ausgabe von D. H. Lawrences Lady Chatterley’s Lover (1959) und Henry Millers Tropic of Cancer (1961) führten beide zu weiteren Verfahren, die im Sinne der Verlage ausgingen.
- Lyrik-historisch: Die offene, lange Verszeile, das Bekenntnishafte, das Einbeziehen sexueller, politischer und religiöser Bilder ohne Verklausulierung — all das wurde in den 1960er Jahren in den Vereinigten Staaten als publizierbar und prämierbar etabliert. Anne Sextons Live or Die (1966) und Sylvia Plaths posthume Sammlung Ariel (1965) sind in diesem geweiteten Spielraum zu lesen.
- Veranstaltungs-praktisch: Lesungen im halböffentlichen Raum — Buchhandlungen, Cafés, Galerien — gewannen an Legitimität. Die Six Gallery Reading wurde zum Referenzpunkt, auf den sich Veranstalter:innen über Jahrzehnte beriefen.
Eine Anmerkung zur Editionsgeschichte
Die Erstausgabe von Oktober 1956 zählte 44 Seiten und kostete 0,75 US-Dollar. Bis 1957 wurden mehrere Nachdrucke notwendig; nach dem Freispruch stieg die Auflage sprunghaft. Ferlinghetti gab später in Interviews an, die Pocket Poets Series sei bewusst als Reihe und nicht als Einzeltitel angelegt gewesen — Band 1 war seine eigene Sammlung Pictures of the Gone World (1955), Band 5 erschien 1957 mit Übersetzungen von Jacques Prévert. Das vierte Bändchen blieb der meistverkaufte Titel der Reihe.
Zwölf Regeln eines Richters
Die zwölf Auslegungsregeln, die Horn in seiner schriftlichen Urteilsbegründung niederlegte, lohnen einen genaueren Blick — auch wenn ihre Wirkung auf das Common Law begrenzt blieb, weil der Spruch eines Municipal-Court-Richters keine bindende Präjudizwirkung entfaltete.
Zentral war Regel Nummer zwei: Ein Werk dürfe nicht nach einzelnen Passagen, sondern müsse als Ganzes beurteilt werden — eine Regel, die Horn aus Roth v. United States übernahm, aber präziser zuschnitt als der Supreme Court selbst. Regel Nummer fünf hielt fest, dass die zeitgenössische literarische Konvention den Maßstab bilde — was bedeute, dass eine Sprache, die in den 1950er Jahren als Beat-Vokabular eingeführt wurde, nicht an den Standards der 1920er Jahre gemessen werden dürfe. Regel Nummer zwölf bestimmte, dass im Zweifel das First Amendment den Ausschlag gebe.
Horn selbst hatte vor seiner Entscheidung an einer kurzen Fortbildung der University of California School of Law teilgenommen, in der er sich mit der jüngeren Rechtsprechung zum Obszönitäts-Begriff vertraut machte. Die schriftliche Begründung ist heute im Bundesarchiv der USA und in mehreren US-amerikanischen Rechtsbibliotheken einsehbar.
Lektion für eine deutschsprachige Gegenwart
Was sich aus dem Fall für ein zeitgenössisches deutschsprachiges Magazin für Spoken-Word- und Performance-Lyrik destillieren lässt, ist nicht primär juristischer Natur — der Kontext der deutschen Strafrechtsdogmatik unterscheidet sich erheblich, und die §§ 184 ff. StGB operieren mit anderen Begrifflichkeiten. Interessanter sei, so möge man feststellen, das Funktionsmodell: ein Format (kurze Broschur, niedriger Preis), ein Vortragsort (halböffentlich, nicht-institutionell), ein Verleger mit literarischem Eigeninteresse und ein Text, der sich an einer mündlichen Tradition orientierte, ohne in ihr aufzugehen.
Die Pocket Poets Series bewies, dass Lyrik im Taschenformat — gedruckt auf einfachem Papier, gerichtet an ein nicht-akademisches Publikum — einen Markt finden kann, wenn sie an einen Veranstaltungs- und Vortragskontext angeschlossen ist. Die deutschsprachigen Reihen, die sich später in vergleichbarer Logik organisierten — von der Reihe Hanser bis zu den Lyrik-Heften kleinerer Independent-Verlage —, haben dieses Modell, ob explizit oder nicht, vielfach aufgegriffen.
Rezeption in der deutschsprachigen Lyrik-Kritik
Die deutschsprachige Wahrnehmung des Falls und seines Gegenstands setzte erst mit Verzögerung ein. Die Akzente widmeten dem Beat-Generation-Komplex erst im Heft 4/1962 ein eigenes Dossier, herausgegeben von Walter Höllerer und mit Übersetzungen von Wolfgang Hilbig und anderen. Eine deutsche Übertragung des Langgedichts erschien erstmals 1959 im Limes Verlag Wiesbaden in der Übertragung von Wolfgang Fleischhauer — sie blieb für ein Jahrzehnt die Standardfassung, bis 1969 eine erweiterte Neuübertragung von Carl Weissner im Hanser Verlag erschien. Weissner, der selbst zur Beat-rezipierenden Generation der westdeutschen Gegenkultur gehörte, ergänzte den Text um einen 60-seitigen Kommentar zur Prozessgeschichte.
Die literaturwissenschaftliche Rezeption blieb in der Bundesrepublik der 1960er Jahre verhalten. Erst mit den Arbeiten von Heinz Ickstadt (FU Berlin) in den 1970er Jahren und mit Helmbrecht Breinigs Die amerikanische Literatur (1975, dtv) gewann das Werk eine systematische literaturhistorische Einordnung. Die DDR-Rezeption setzte noch später ein; eine erste Ausgabe in einem ostdeutschen Verlag erschien 1981 im Verlag Volk und Welt in einer Anthologie Junges Amerika, herausgegeben von Hans-Joachim Schulz.
Schluss
Wer heute in San Francisco das Stammhaus von City Lights an der Ecke Columbus/Broadway besucht, findet im Untergeschoss noch die kleine Poetry Room, in der die Pocket Poets Series lückenlos ausgestellt ist. Der schmale Band Nr. 4 sei dort, so berichten Besucher:innen, kein Reliquiat, sondern Gebrauchsexemplar — vorgesehen zum Aufschlagen, zum stillen Mitlesen, zum lauten Vorlesen. Genau diese Doppelnatur — Schrift und Stimme — sei es, die das Gedicht zu einem produktiven Bezugspunkt für jede gegenwärtige Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von Lyrik und Performance mache.